Es stellt sich nun die Frage, ob die gruppendynamischen Gesetzmässigkeiten, wie wir sie in kleineren Gruppen studiert haben, auch für grosse Gruppen, Staaten oder ganze Völkerschaften gelten.
Es gibt grosse und kleine Gruppen. Zu den kleinen Gruppen gehören Studiengruppen, Selbsterfahrungsgruppen, Arbeitsteams, Therapiegruppen usw.. Zu den grösseren Gruppen zählen Schulklassen, Mannschaften, militärische Einheiten, Kirchengemeinden, Betriebsversammlungen, Parlamente usw.
Was für diese Gruppen gilt, mag mit Einschränkung auch für sogenannte "Grossgruppen" gelten. "Grossgruppen" sind zum Beispiel Städte, Sprachgemeinschaften, Religionsgemeinschaften, Parteien, Völker, Rassen usw. Auch diese "Gruppen" bestehen aus gruppendynamischen Subjekten, Gruppengrenzen und gruppendynamischen Rollen. Sowohl die politischen Parteien, die Gerichte, die Parlamente, die Räte, die Kommissionen als auch die Regierungsgremien sind Gruppen, die nach gruppendynamischen Regeln funktionieren und die sich als gruppendynamische Subjekte entsprechend irrational verhalten. In kleinen Gruppen wachsen im Rahmen der gruppendynamischen Vorgänge auf das Individuum bezogene psychische Strukturen wie zwischenmenschliche Kompetenz, Verbindlichkeit, Wahrnehmungstiefe, Kommunikationsfähigkeit, Integrität, Identität usw. Analog dazu entwickeln sich in grössten Gruppen soziale Strukturen wie Umgangsformen, Moden, Normen, Regeln, Verordnungen bzw. Gesetzestexte. Wir werden aber die Ausgangsfrage, ob der Transfer von kleinsten auf grösste Gruppen statthaft ist, nie schlüssig beweisen können.